Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen für Eigner

 

§ 1 Allgemeines, Nutzung der App

  • (1) Die App „ONE TWO SEA“ der Avemit GmbH, Färberstr. 1, 78467 Konstanz (im Folgenden: Anbieter) bietet eine Such- und Vermittlungs-App für den Verleih von Booten und für Bootstouren an. Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird durchgehend die maskuline Form verwendet.
  • (2) Eigentümer und Besitzer von Booten (im Folgenden: Eigner) haben die Möglichkeit Ihre Leistungen und Angebote in der App des Anbieters zu bewerben, indem sie ihre Boote, Touren und Buchungszeiten beim Anbieter eintragen. Profile von Eignern werden erst nach Freischaltung durch den Anbieter online gestellt. Der Anbieter behält sich das Recht vor die Eintragung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen.
  • (3) Der Anbieter fungiert lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Eigner. Ein etwaiger Vertrag über eine gebuchte Dienstleistung kommt ausschließlich im Verhältnis zwischen Mieter und Eigner zustande, wenn der Mieter den Eigner beauftragt. 

§ 2 Rechte und Pflichten des Eigners

  • (1) Für die Inhalte der vom Eigner eingereichten Einträge (z.B. vom Eigner verfasste Texte, eingebrachte Bilder und/oder Grafiken, sowie Videos) ist ausschließlich der Eigner verantwortlich.
  • (2) Sollten die vom Eigner übermittelten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird der Anbieter vom Eigner von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung.
  • (3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und dem Eigner geltend machen.
  • (4) Bei allen an den Anbieter übermittelten Daten, die zur Darstellung des Eintrages des Eigners verwendet werden, geht der Anbieter davon aus, dass der Eigner im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch den Anbieter erfolgt nicht. Der Anbieter weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Eigner das Einverständnis dieser Personen zur Abbildung auf seinem Eintrag einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
  • (5) Der Eigner sicher zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184 StGB), verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Zusicherung unverzüglich Anzeige zu erstatten.
  • (6) Der Eigner verpflichtet sich die von ihm übermittelten Daten richtig sowie aktuell zu halten und Änderungen dem Anbieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
  • (7) Mit dem Eintrag einer Information auf der App des Anbieters gewährt der Eigner dem Anbieter das gebührenfreie, auf die Dauer des Eintrags der Information befristete, örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, diese Information (ganz oder teilweise) inklusive seiner Inhalte (wie z.B. Bilder) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder die betreffende Information bis zum Ende/Ablauf der Schaltung in andere Werke (Portale)des Anbieters, Medien oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.
  • (8) Dem Eigner ist es untersagt den Mieter auf einen Vertragsschluss außerhalb der App hinzuweisen oder sonstige Maßnahmen zur Umgehung der Provision zu unternehmen.
  • (9) Zwischen Eigner und Anbieter besteht kein Exklusivitätsverhältnis. Der Eigner ist berechtigt seine Leistungen auch über andere Wege anzubieten. Jedoch verpflichtet sich der Eigner, seine Leistungen nicht anderweitig günstiger anzubieten.
  • (10) Der Anbieter ist berechtigt vom Eigner Nachweise über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der vermieteten Boote und der Befähigung des Personals oder des Eigners selbst zu verlangen. Boote müssen den technischen Sicherheitsstandards entsprechen.
  • (11) Der Anbieter ist berechtigt Eigner mit auffällig häufigen Beschwerdefällen zu sperren. Beschwerden sind vom Eigner an den Anbieter unverzüglich zu melden.
  • (12) Der Eigner erkennt an, dass dieser vom Mieter bewertet werden darf. Rechtswidrige Bewertungen werden nach Meldung und Überprüfung entfernt.
  • (13) Für die Aufstellung von Regeln gegenüber den Mietern zur Nutzung der Boote ist der Eigner selbst verantwortlich.
  • (14) Der Eigner verpflichtet sich, nur Buchungen für Boote anzubieten, die für die Vermietungs- und/oder Beförderung von Passagieren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Mieters, vom geplanten Gebiet und/oder vom üblichen Heimathafen des Bootes, über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen. Soweit der Eigner eine Buchung ohne, bzw. ohne ausreichenden Versicherungsschutz anbietet, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.
  • (15) Der Eigner ist berechtigt vom Mieter eine angemessene Kaution zu verlangen. Sofern eine Kaution verlangt wird, ist auf diese deutlich im Inserat hinzuweisen.
  • (16) Der Eigner ist für die Abführung von Steuern selbst verantwortlich. Der Eigner unterliegt keinen Weisungen des Anbieters und ist selbstständig tätig.

§ 3 Haftung

  • (1) Ansprüche des Eigners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Eigners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  • (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Eigners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • (3) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
  • (4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht, wenn es ohne sein Verschulden zu einer Nichterreichbarkeit der App kommt. 
  • (5) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit und Verfügbarkeit der Leistungen der Eigner, die diese in der App des Anbieters bewerben. 
  • (6) Bei auf der App beworbenen Leistungen wird der Anbieter nicht Vertragspartner von Mietern, die eine solche Leistung beim Eigner buchen. Der Vertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Eigner zustande.  Eine Haftung für das Verhalten der Eigner oder deren Erfüllungsgehilfen wird gegenüber den Mietern nicht übernommen.
  • (7) Der Eigner ist für die Speicherung seiner für den Eintrag auf der App verwendeten Inhalte außerhalb der App selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Inhalte.
  • (8) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 4 Provision

  • (1) Der Vertragsschluss kommt durch Auftragsbestätigung des Eigners auf die erfolgte Anfrage des Mieters zustande. Der Eigner versichert Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein. 
  • (2) Der Eigner zahlt keine Grundgebühr für die Nutzung der App. 
  • (3) Der Anbieter erhebt jedoch eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10% des erzielten Umsatzes für jede erfolgreich vermittelte Buchung. 
  • (4) Die Rückerstattung von Gebühren an den Mieter führt nicht zum Entfall der Provision.
  • (5) Es gelten die auf der App angegebenen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Mieter und Eigner. Die Preisangaben verstehen sich inkl. MwSt. 
  • (6) Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Eigner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufrechnen.
  • (7) Der Eigner erhält das vom Mieter an den externen Zahlungsdienstanbieter Stripe, Inc., 354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, Kalifornien, 94080, USA (nachfolgend: Stripe) bezahlte Entgelt abzüglich der Provision ausgezahlt.
  • (8) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

  • (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Nutzungsgebühr wird nicht erhoben.
  • (2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Eigner kann jederzeit die Löschung seiner Daten von der App verlangen. Dem Anbieter wird eine Frist ab Mitteilung zur Löschung der Daten von einem Monat gewährt.

§ 6 Stornierung

  • (1) Im Falle einer Stornierung durch den Mieter erhält der Eigner folgende Vergütung von Stripe ausgezahlt:
    •  Stornierung des Mieters bis 10 Tage vor Check-In: 20% des Buchungspreises
    •  Stornierung des Mieters weniger als 10 Tage vor Check-In: 90% des Buchungspreises
      In den gennannten Summen ist die Provision des Anbieters einberechnet.
  • (2) Der Eigner ist berechtigt einen Termin aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen oder höherer Gewalt zu stornieren. Der Eigner erhält in diesem Fall keine Vergütung. Die wetterbedingte Stornierung ist frühestens einem Tag vor der geplanten Check-In Zeit möglich.
  • (3) Die Weigerung eines Mieters sich befördern zu lassen oder ein Abbruch der Beförderung berühren den Vergütungsanspruch des Eigners nicht, wenn dies nicht vom Eigner zu vertreten ist.
  • (4) Der Anbieter ist berechtigt Eigner zu sperren, die durch häufige oder vorgetäuschte Stornierungen auffallen. Hinsichtlich der Wetterbedingungen werden die Daten des Deutschen Wetterdienstes herangezogen.

§ 7 Datenschutz

  • (1) Der Eigner ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme der Mieter, erfolgt nicht soweit keine Einwilligung vorliegt oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  • (2) Der Eigner versichert, dass er bei der Eingabe von personenbezogener Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
  • (3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
    •  Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
    •  Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
    •  Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
    •  Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
    •  Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    •  Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
    •  Artikel 21 – Widerspruchsrecht
    •  Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
    •  Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  • (4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
  • (5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite und der App des Anbieters wird hingewiesen.

§ 8 Streitschlichtung

  • (1) Die Webseite der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  • (2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • (1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und den Eignern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  • (2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Konstanz, soweit der der Eigner Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Eigner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§ 10 Geltungsbereich der AGB und Änderungen

  • (1) Mit der Registrierung erklärt sich der Eigner mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 
  • (2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Anbieter geändert werden, wenn hierfür sachliche Gründe (z.B. Erhöhung der Provision aufgrund steigender Kosten) vorliegen. Der Anbieter informiert über die Änderungen 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: Februar 2022